Pflegehilfsmittel

Bis zu 504 Euro im Jahr, ohne Kosten für Sie.

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Das sind Produkte, die bei der Pflege verbraucht werden.

Diese Produkte sind erstattungsfähig

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • medizinische Gesichtsmasken (Mundschutz)
  • FFP2-Masken
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen wiederverwendbar
  • Schutzservietten zum Einmalgebrauch
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

Was kostet das?

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und zu Hause gepflegt wird. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten, die Abrechnung läuft direkt mit der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse.

Der Anspruch beträgt bis zu 42 Euro pro Monat, also bis zu 504 Euro im Jahr.

Grundlage ist § 40 SGB XI. Der Betrag gilt unverändert auch für 2026.

Wie stellen Sie den Antrag?

Das Antragsformular ist in unserer Apotheke für Sie vorrätig. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen und Versenden. Für weitere Fragen stehen wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.