Pflegehilfsmittel
Bis zu 504 Euro im Jahr – ohne Kosten für Sie.
Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Das sind Produkte zum einmaligen Gebrauch.
Diese Produkte sind erstattungsfähig
- saugende Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen wiederverwendbar
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
Was kostet das?
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und zu Hause gepflegt wird. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten, die Abrechnung läuft direkt mit der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse.
Der Anspruch beträgt bis zu 42 Euro pro Monat, also bis zu 504 Euro im Jahr.
Grundlage ist § 40 SGB XI. Der Betrag gilt unverändert auch für 2026.
Wie stellen Sie den Antrag?
Das Antragsformular ist in unserer Apotheke für Sie vorrätig. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen und Versenden. Für weitere Fragen stehen wir persönlich, per Mail oder telefonisch zur Verfügung.

