Sparen Sie 480€ pro Jahr

Unabhängig von Ihrem festgelegtem Pflegegrad haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. Dabei handelt es sich bei zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel, um Produkte, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind und nicht wieder verwendet werden.

Ausschließlich folgende Produkte können laut Gesetzgeber abgerechnet werden:

  • saugende Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen wiederverwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen sofern sie einen Pflegegrad besitzen und zu Hause gepflegt werden. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflege- bzw. Krankenkasse.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat, oder umgerechnet 480 Euro im Jahr.

Wie stellen Sie den Antrag?

Das Antragsformular ist in unserer Apotheke für Sie vorrätig. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen und Versenden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich persönlich oder auch per Mail oder Telefon zur Verfügung.